Mit dem Taxi sicher ans Ziel
  • Das Taxi zählt zu den sichersten öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Jedes Taxi ist über Name und Anschrift des Besitzers, welche sichtbar im Taxi angebracht sind, sowie über amtlicher Ordnungsnummer im Heckfenster und das Kfz-Kennzeichen zu identifizieren.
  • Zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) sind folgende Voraussetzungen erforderlich:      
    1. Vollendung des 21. Lebensjahres 
    2. Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B 
    3. Nachweis der Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren in den letzten fünf Jahren, nachweislich durch einen Arbeitgeber   
        oder Eigenbestätigung durch notarielle Bestätigung 
    4. Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis 
    5. Ein einwandfreies Führungszeugnis 
    6. KAB Auskunft (Flensburg) keine negativen Auffälligkeiten bei bisherigen Verhalten als Kraftfahrer (Führerscheinentzug     
        oder ähnliches) 
    7. Ablegung einer Prüfung zur Ortskunde im Pflichtfahrgebiet, Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über
       Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) bei der DEKRA. Der Taxischein wird für die Dauer von  
       drei Jahren erteilt.
  • Taxen haben alle 12 Monate den TÜV nach BOKraft durchzuführen und nachzuweisen sowie das Taxameter durch das Eichamt überprüfen zu lassen.

 

Wir sind Prüfstützpunkt der

 

 

Unsere Fahrzeuge sind versichert bei der

 

      DEKRA e.V
      Niederlassung Schwerin
      Otto Hahn Str. 5
      19061 Schwerin
      Tel. 0385-64 480-0
      Fax 0385-64 480-901

     Prüfingenieur Michael Schulz

 Generalvertretung
Andreas Bittner

Dahlmannstr. 39
23966 Wismar
Tel.  03841-25 91 93
Fax  03841-25 91 17